Gegen einen Gottesbezug in der Landesverfassung Schleswig-Holsteins.
Anlässlich der Diskussion um die Reform der Landesverfassung Schleswig-Holstein wurde vorgeschlagen, mit einer Formulierung wie »Der Landtag hat in Vertretung der schleswig-holsteinischen Bürgerinnen und Bürger in Verantwortung vor Gott und den Menschen auf der Grundlage der unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechte […]« explizit einen Gottesbezug in die Verfassung einzuschreiben. Der ursprüngliche überfraktionelle Vorschlag hingegen sieht eine solche Formulierung nicht vor.
Die Gründe für und wider werden im Landesblog recht verständlich aufgeführt – und so bleibt dem Bürger noch, (ggf. nach Lektüre der Begründung) die Petition gegen den Gottesbezug zu unterschreiben.
[Update nach Ende der Zeichnungsfrist:] 413 Mitzeichnende.
[Update 8.10.2014:] Neue Landesverfassung ohne Gottesbezug beschlossen. Geht doch.
Die Gründe für und wider werden im Landesblog recht verständlich aufgeführt – und so bleibt dem Bürger noch, (ggf. nach Lektüre der Begründung) die Petition gegen den Gottesbezug zu unterschreiben.
[Update nach Ende der Zeichnungsfrist:] 413 Mitzeichnende.
[Update 8.10.2014:] Neue Landesverfassung ohne Gottesbezug beschlossen. Geht doch.