Wie erkläre ich das meinen Schülern?
Dass Herr Daschner trotz der Androhung von Folter während der Ermittlungen im Entführungsfall Jakob von Metzler weitgehend straffrei aus dem Prozess geht, ist falsch und bedauernswert.
Die Entführung war ein Verbrechen, und ich würde vermutlich zu allem Unausdenklichem in der Lage gewesen sein, wäre ich an der Stelle der Eltern gewesen und mir der Entführer in die Hände geraten. Diese emotionale Reaktion ist verständlich, gegen sie ist auch gar nichts einzuwenden. Der Staat mit jedem einzelnen seiner hoheitlichen Vertreter indes – und da bin ich ganz Law-and-Order-Mann – muss sich an Recht und Gesetz halten. Unbedingt. Ohne Ausnahme. »Ehrenwerte Motive«, mit Verlaub, zählen da gar nicht. –
»"Zwar dürfe dem Gerichtsentscheid zufolge nicht gefoltert werden", sagt er [Oliver Tolmein], "wer es aber doch tut, hat offenbar ja keine Strafe zu erwarten". Die sogenannte Verwarnung mit Strafvorbehalt bezeichnet der Justizexperte als "sehr umstritten", weil sie weder ein klares Urteil noch einen Freispruch bedeute. Zudem habe der Angeklagte im Verlauf der Verhandlung keinerlei Reue für sein grundgesetzwidriges Verhalten gezeigt. "Normalerweise würde das straferschwerend ausgelegt werden", sagt Tolmein, "zumal das Vergehen von dem Gericht anerkannt wurde."«
Weiter im Artikel von Harald Neuber: Folter bleibt in Deutschland ohne Strafe.
Die Entführung war ein Verbrechen, und ich würde vermutlich zu allem Unausdenklichem in der Lage gewesen sein, wäre ich an der Stelle der Eltern gewesen und mir der Entführer in die Hände geraten. Diese emotionale Reaktion ist verständlich, gegen sie ist auch gar nichts einzuwenden. Der Staat mit jedem einzelnen seiner hoheitlichen Vertreter indes – und da bin ich ganz Law-and-Order-Mann – muss sich an Recht und Gesetz halten. Unbedingt. Ohne Ausnahme. »Ehrenwerte Motive«, mit Verlaub, zählen da gar nicht. –
»"Zwar dürfe dem Gerichtsentscheid zufolge nicht gefoltert werden", sagt er [Oliver Tolmein], "wer es aber doch tut, hat offenbar ja keine Strafe zu erwarten". Die sogenannte Verwarnung mit Strafvorbehalt bezeichnet der Justizexperte als "sehr umstritten", weil sie weder ein klares Urteil noch einen Freispruch bedeute. Zudem habe der Angeklagte im Verlauf der Verhandlung keinerlei Reue für sein grundgesetzwidriges Verhalten gezeigt. "Normalerweise würde das straferschwerend ausgelegt werden", sagt Tolmein, "zumal das Vergehen von dem Gericht anerkannt wurde."«
Weiter im Artikel von Harald Neuber: Folter bleibt in Deutschland ohne Strafe.