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Urheberrecht und Gemeininteresse.

Michael Menard, Geschäftsführer des Börsenvereins Region Nord, hat sich im Börsenblatt zur Urheberrechtsdebatte geäußert und dabei festgestellt, dass die Argumente der Büchhändler heute die selben (und auch genauso gültig) seien wir vor fast zweihundert Jahren.

Grundsätzlich hat er Recht – gleichwohl gibt es Bereiche, in denen der Nutzen der Allgemeinheit zumindest mitbedacht werden muss: niemand wird fordern, dass ein Buchhandelskunde vom just gekauften Bestseller gewerblich Kopien verkaufen darf. Wohl aber muss gewährleistet sein, dass Lehrer ihren Schülerinnen und Schülern beispielsweise im Unterricht Teile aus Werken in Kopie zur Verfügung stellen können. Ob diese Kopien dabei Papierform haben oder digital verteilt werden, muss unerheblich sein. Hier geht Gemeinnutz vor Eigennutz. Inwiefern die Verlage (und damit auch die Autoren) hierfür pauschalisierte Vergütungen erhalten, muss zwischen Staat und Buchbranche ausgehandelt werden, es darf die Unterrichtspraxis (in der die künftigen Kunden ausgebildet werden) nicht tangieren – auch wenn diese medial unterstützt wird.

Dass nebenbei auch die Forderung nach ganz freiem Zugang zu Quellen beispielsweise der Forschung auftaucht, hat indes seinen Grund nicht in erster Linie in einer "Geiz ist geil"-Mentalität, sondern in exorbitanten, nicht zu rechtfertigenden Preisen bestimmter Fachliteratur, die mit der Knappheit der Ressource bzw. der Abhängigkeit der Forschung von derlei Publikationen wuchert. (Hierzu weiteres im Open Access-Artikel.)

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Kommentare

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Dsirt am :

*Das Recht auf Vervielfältigung in der Schulen ist meiner Meinung nach, auch sehr wichtig. Ich erinnere mich noch gut daran, wie ich in der Schule eine Kopie aus einem Lehrbuch von meinem Lehrer bekam, die im Hintergrund als Wasserzeichen "unauthorized copy" hatte. Das ist doch lächerlich...

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