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Die oder wir.

In seinem Artikel Wenn der Staat Unschuldige opfert analysiert und beurteilt Reinhard Merkel das Luftsicherungsgesetz: »Paragraf 14 Absatz 3 des neuen Luftsicherungsgesetzes erlaubt dem Staat die gezielte, vorsätzliche und massenhafte Tötung unschuldiger Bürger, um viele andere unschuldige Bürger aus einer Lebensgefahr zu retten. Ein entführtes und mit Passagieren gegebenenfalls voll besetztes Flugzeug darf auf Befehl des Verteidigungsministers abgeschossen werden, wenn es als Waffe gegen das Leben anderer Menschen eingesetzt zu werden droht.«

Merkel arbeitet den utilitaristischen Kern der hinter dieser Prioritätensetzung stehenden Entscheidungsfindung heraus und zeigt ihre Unvereinbarkeit mit unserer herkömmlichen Vorstellung von Grundrechten: »Es geht nicht einfach um das Leben der Passagiere. Es geht um den Bruch einer Grundnorm der Rechtsordnung. Es geht, noch einmal, um die Exklusion "Unschuldiger" aus dem Recht.« -- Lesen!

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