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Schulleiter/-in gesucht.

Unsere Schule sucht eine Schulleiterin (in diesem Artikel wird durchgehend die weibliche Form verwendet. Männliche Bewerber sind aber stets mit gemeint). Woher bekommt sie die eigentlich?

Das Bild, das ich mir als nicht am Prozess Beteiligter von diesem Geschehen mache, ist folgendes:

Unser Ministerium schreibt eine Stelle aus. In dieser Ausschreibung ist benannt, welche Qualifikationen die Schulleiterin mitbringen muss und welche Anforderungen auf sie warten.

Die Auswahl der Schulleiterin obliegt dem Schulleiterwahlausschuss. Mitglieder des Schulleiterwahlausschusses entsenden »der Schulträger, die Lehrkräfte, die Eltern und an Schulen mit Sekundarstufe II auch die Schülerinnen und Schüler« (§ 38 (1) SchulG).

Aus den im Bildungsministerium eingegangenen Bewerbungen wählt dasselbe »bis zu vier« (§ 39 (2) SchulG) Kandidatinnen aus. Die Kriterien hierfür sollen – wie stets, wenn es um Beförderungen von Beamten geht – »Eignung, Befähigung und fachliche Leistung« (Art. 33 (2) GG) sein. Die Auswahl geschieht – da es ja um Personen und persönliche Daten geht – nicht öffentlich, zudem nach Aktenlage, das heißt ohne persönliche Vorstellung.

Im Regelfall wird die künftige Schulleiterin bereits Leitungserfahrung haben; diese Bewerberin würde einer ohne diese Leitungserfahrung vorgezogen, weil die Befähigung aufgrund des formalen Kriteriums höher eingeschätzt würde. Hier ist zu fragen: ist jede Studiendirektorin per se besser geeignet für eine Schulleitungsstelle als eine Lehrerin ohne eine solche Leitungserfahrung? Eine Stufenleiterin beispielsweise an einem allgemeinbildenden Gymnasium oder ein Abteilungsleiter an einer beruflichen Schule hat bestimmte Organisations- und Kommunikationsaufgaben. Unterscheiden die sich mehr als nur graduell von denjenigen, die jede ihren Beruf ernst nehmende Lehrerin zu erfüllen hat? Gibt es einen qualitativen Unterschied zwischen einer Studiendirektorin, die ihren Posten seit fünf, und einer, die ihn seit fünfzehn Jahren bekleidet? Und sind wirklich beide besser geeignet als die Bewerberin, die gar keine Leitungserfahrung hat sammeln dürfen? (All diese Fragen dürfen sich natürlich nicht nur die Damen und Herren in den Ministerien, sondern auch diejenigen im Schulleiterwahlausschuss stellen, wenn entsprechende Bewerberinnen in die Vorstellungsrunde gelassen werden.)

Vermutlich vorgezogen würden wohl auch Bewerbungen aus dem Ministerium selbst. Abgesehen von laufbahnrechtlichen Gründen spricht hierfür die Vertrautheit mit dem System, aus dem sich wichtige Ressourcen des Schulalltags herleiten – ob der Blick für den pädagogischen Alltag im gänzlichen anderen Zusammenhang ministerialbürokratischer Arbeit in angemessenem Maße erhalten geblieben ist, muss bedacht werden.

Das durch das Ministerium nach den genannten und formalen Kriterien ausgedünnte Bewerberfeld darf sich sodann im Schulleiterwahlausschuss vorstellen. Vielleicht bekommen die Bewerberinnen vorab einen Bogen mit Aspekten, die in ihrer Vorstellungsrede abzuarbeiten sind, vielleicht bekommen sie Fragen gestellt, vielleicht läuft das Ganze in Form eines Interviews – dies ist gesetzlich nicht vorgegeben.

Das Problem, vor das sich ein solches Gremium gestellt sieht, ist offensichtlich (und ich beneide die Entscheidenden nicht): wie verlässlich ist das entstehende Bild der Bewerberin? Wie sehr ist das Bild ein vielleicht strahlendes und überzeugendes, tatsächlich aber nur ein eingeübtes und unechtes, das die mangelnden Qualitäten einer Bewerberin verdeckt? Wie sehr ist das Bild der vielleicht ungeschickter agierenden Bewerberin ein Makel, der den Blick auf die viel besser geeignete Persönlichkeit verstellt? (Gefragt werden darf aus der Perspektive des Schulleiterwahlausschusses im Hinblick auf den Auswahlprozess des Ministeriums natürlich auch: warum sind es gerade diese drei oder vier, die uns aus beispielsweise zehn Bewerbungen zur Auswahl gestellt werden und nicht andere?)

Auch »die Persönlichkeit« wurde als Kriterium genannt (und ist ohnehin im Lehrerberuf vielleicht das entscheidende schlechthin) – ich wüsste beispielsweise gern, ob die Bewerberin ihr in der Schule begegnendes Reinigungspersonal auch dann grüßt, wenn sie sich unbeobachtet glaubt. Ich wüsste gern, wie (vielleicht unberechtigt) unerbittlich sich die Bewerberin zeigt, wenn sie eigene Schwächen durch demonstrative Stärke gegenüber dem schwächeren Gegenüber kaschieren zu müssen meint. Ich wüsste gern, wie zufrieden sie mit sich ist – oder ob sie sich eigentlich nicht mag (was sie andere spüren lassen wird). Und so fort.

Das Ministerium hat so seine Vorstellungen von geeigneten Bewerberinnen, auch formale Kriterien zählen dazu. Was aber ist für die Schule und die an der Schule tätigen Lehrkräfte wichtig?

Eine Schulleiterin sollte präsent sein: sie muss im Idealfall immer ansprechbar sein für ihre Mitarbeiter (das ist natürlich nur schwer zu vereinbaren mit den anderen dienstlichen Pflichten, die Schulleiterinnen so haben), aber auch die Schülerinnen und Schüler (noch schwieriger). Er sollte einerseits eine Vorstellung davon haben, was die Schule ist und sein kann (dazu gehört die Kenntnis der Bedingungsfelder und Rahmenbedingungen, in denen Schule als Institution agiert), andererseits ist das zuhören Können eine der wichtigen Voraussetzungen: bevor die Schulleiterin zu verändern beginnt, muss der Status quo erforscht werden. Vielleicht ist ohnehin der zurückhaltende Schulleiterinnen-Typ viel geeigneter als der der Macherin?

Eine Schulleiterin muss delegieren können und andererseits genau wissen, wann Sie eine Angelegenheit selbst zu regeln hat. Eine Schulleiterin sollte in Zusammenarbeit mit ihren Mitarbeiterinnen Ziele aufzeigen und dadurch die Motivation der Beteiligten (wieder) wecken können. Sie muss eine Instanz sein, die jederzeit helfend bereitsteht, und eine, die Regeln durchsetzt. Sie muss Respekt genießen, der nicht aus der Autorität des Amtes allein erwächst. – Im Grunde also alles wie bei uns Standardlehrern auch.

Eigentlich kann es uns fast egal sein, wer das Rennen macht. Tagtäglich machen wir sehr selbständig unseren Job, direkte Berührungspunkte gibt es selten. Andererseits hängt von dieser einen Position im Schulleben vieles ab, was vielleicht diffus scheint, nur schwer zu packen, atmosphärisch eher als tatsächlich konkret zu benennen.

Ich bin gespannt.

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ats20.de am : Eine Abteilung leiten.

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Brain dump wie bei Thomas – ein gutes Format, weil stets zu viel passiert, um alles aufzuschreiben, aber nicht alles verloren gehen soll. In Anerkenntnis des Flüchtigen, Behelfsmäßigen, Unfertigen. – Als wir einmal unseres Schulleiters verlustig gingen

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